Eintragung der Unternehmen im Ausland
Eintragung der Unternehmen im Ausland
Eintragung von Unternehmen im Ausland – in Lettland, Litauen, Estland, Russland, Polen, Großbritannien, Zypern und Offshore-Zone
Vollständiges Dienstleistungsspektrum und Rechtsunterstützung
Dienstleistungen der nomineller Geschäftsführer
Die nominellen Geschäftsführer werden in der Regel genutzt, um die Person des tatsächlichen Begünstigten (des eigentlichen Inhabers der Offshore-Gesellschaft) geheim zu halten und eine vollständige Anonymität sicherzustellen sowie um Geschäfte mit verbunden Unternehmen abzuwickeln, die sonst gesetzwidrig wären.
Die Nutzung von nominellen Geschäftsführern ist empfehlenswert, wenn die Rechtsordnung des betreffenden Landes öffentlichen Zutritt zu Angaben der Amtspersonen von Unternehmen zulässt. Die nominellen Geschäftsführer werden nicht berechtigt, das Unternehmen des wahren Inhabers zu leiten oder damit andere Geschäfte vorzunehmen.
Die vollständige Kontrolle der Unternehmensleitung und die Vertretungsrechte bleiben dem wahren Inhaber vorbehalten.
Mit anderen Worten gesagt, ist der nominelle Geschäftsführer nur formell ein Geschäftsführer. Es handelt sich um eine formelles Eintragungsverfahren.
Die täglichen Leitungsfunktionen und Verfügung über das Unternehmen bleiben den Inhabern. Diese Personen kaufen eine Offshore-Gesellschaft „komplett”, zusammen mit dem nominellen Geschäftsführer. Eine solche Geschäftspraktik – die Anschaffung einer Offshore-Gesellschaft, die in einer Steueroase registriert ist, zusammen mit ihren Amtspersonen – besteht in Lettland schon seit Anfang der 90er Jahre.